Institut für Schulpädagogik

Prof. Dr. Wolfgang F. Schmid
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Konkretisierung

Rückgriff auf Erfahrung mit Hilfe von Beispielen, um den allgemeinen Fall (theoretische Aussage) auf einzelne Fälle (praktische Aussage) zurückzuführen.

Der Einzelfall wird gewonnen a) durch Auffinden von Unterschieden bei aller Gemeinsamkeit, b) durch den Nachweis, dass jene Eigenschaften, welche isoliert worden sind, tatsächlich maßgeblich bestimmend sind, c) durch den Beweis, dass das Modell zu einem besseren Verständnis des Originals führt.

Die Konkretisierung besteht in der Anwendung von Definitionen. Die Definition bildet die für bestimmte Fälle gültige Handlungsstruktur ab. Diese Abbildung (Antizipation) ist die Bedingung der Möglichkeit für bewusstes Verhalten. Definitionen distanzieren, verschaffen Abstand, ermöglichen Gelassenheit, weil sie die Gewähr bieten, einzelne Fälle schnell zu meistern.

Die Konkretisierung vollzieht sich als Rückgang von der Regel auf den Vorgang, der geregelt (reguliert) werden soll, vom Gesetz auf jenen Prozess, welcher sich objektiv überprüfbar wiederholt, vom Begriff auf die Ereignisse, die definiert worden sind, vom Urteil auf das, worüber entschieden worden ist, vom Prinzip auf das, was für grundsätzlich gehalten wird, von der Funktion auf das, was durch sie abgebildet wird, vom Systemen auf das, was durch sie geordnet wird, von Formeln auf das, was durch sie gemessen wird, von Algorithmen auf das, was durch sie objektiviert wird.

(§) Konkretisierung wird erforderlich, sobald Gedanken den Kontakt zur Erfahrung verlieren und deshalb nicht mehr nachvollzogen werden können.

Komplementärer Begriff: Abstraktion

TdL S. 141